AGB und Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
über Schulungen, Kurse und Beratung, Diagnostikleistungen
des Begabtenzentrum Diana Haese, Marktplatz 5-7, 41516 Grevenbroich (nachfolgend als Begabtenzentrum genannt), gültig ab 01.01.2012 (aktualisiert am 10.04.2020)

  1. Vertragliche Grundlagen

Das Begabtenzentrum ist Anbieter für die individuelle Förderung von begabten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Schulungen und Kursen und  die diesbezügliche Beratung,  Erstellung von Gutachten und Diagnostiken durch das Begabtenzentrum

  1. Inhalt der Leistungen

2.1 Allgemeines zu Kursen und Schulungen durch das Begabtenzentrum

Das  Begabtenzentrum verfügt über besonderes Wissen und Erfahrung im Zusammenhang mit der Schulung und Weiterbildung von begabten und hochbegabten Kindern sowie Jugendlichen. Für den jeweiligen Kurs/Schulung setzt das Institut fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. Ein Referentenwechsel behält sich das Begabtenzentrum vor. Eine Verschiebung oder ein Referentenwechsel im Schulungsablauf berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des geschuldeten Kursentgeltes, soweit der Wechsel oder die Verschiebung den Kurs nicht wesentlich beeinträchtigen wird. Das Begabtenzentrum  schuldet keinen Schulungserfolg, denn der Erfolg hängt im Wesentlichen von dem Kursteilnehmer ab.

2.2 Schulungsort

Soweit nicht anders vereinbart, finden die Kurse im Begabtenzentrum statt. Feste Kursräume innerhalb des Begabtenzentrum können nicht zugesichert werden. Kurzfristige Änderungen der Schulungsräume bleiben vorbehalten. Bei Exkursionen oder anderen Veranstaltungen kann der Ort nach vorheriger Ankündigung variieren. Dies ist ebenfalls durch die Versicherung nach Rückgabe des unterschriebenen Kursvertrages abgedeckt.

2.3 Teilnehmeranzahl

Die Mindestteilnehmeranzahl ergibt sich aus dem Kursvertragsformular. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss ist das Begabtenzentrum  berechtigt, die Schulung zu stornieren. Bei einer Teilnehmerzahl von drei oder weniger behält sich das Begabtenzentrum die Möglichkeit vor, die Kursteilnehmer in Alternativkurse umzuverteilen, da die Mindestteilnehmerzahl nicht gegeben ist.

2.4 Zahlungen

Es gelten die Kursgebühren, die je Kurs im Kursvertrag vereinbart werden. Die Kursgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Alle weiteren Kosten, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die den Teilnehmern im Zusammenhang der Schulung entstehen, insbesondere Fahrtkosten, sonstige Verpflegungskosten und Unterrichtsmaterialkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Alle Zahlungen erfolgen auf das angegebene Konto des Instituts

2.4.1 Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme

Eine nur teilweise Teilnahme an einem Kurs oder einer Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.

2.4.2 Zahlungsfrist

Kursgebühren sind gemäß der Vereinbarung zur Fälligkeit zahlbar. Die laufende Kursgebühr wird per Lastschrift jeweils zum 1. eines jeden Monats abgebucht.
Wird ausdrücklich kein Lastschriftverfahren gewünscht, ist eine Überweisung erforderlich. Die laufende Kursgebühr ist dann bis zum 1. eines jeden Monats auf das Konto des Begabtenzentrums zu überweisen.

Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 5,00 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt. Im Falle einer einvernehmlichen Umbuchung oder einer seitens des Begabtenzentrums ausdrücklich bewilligten Stornierung werden zu viel gezahlte Gebühren erstattet. 

2.5 Beratung/Gutachten

Das Begabtenzentrum bietet auch Beratungsleistungen an, die im Institut vor Ort erfolgen oder auch nach Vereinbarung in Schulen und/oder Kindergärten etc. erfolgen. Der Inhalt der Beratungsleistung wird jeweils individuell vereinbart. Ein Erfolg ist dabei nicht geschuldet. Insbesondere hängt die Beratungsleistung und Expertisenerstellung von den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Teilnehmers ab.
Beratungsgebühren sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 5,00 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt.

  1. Mitwirkungspflichten

Soweit Vorkenntnisse oder andere Voraussetzungen erforderlich sind, wird dies im Vertrag gesondert hervorgehoben. Darauf wird jeder Kursteilnehmer bzw. Vertragspartner hingewiesen.
Die Kursteilnehmer haben insbesondere pünktlich zum Kurs zu erscheinen. Das  Begabtenzentrum weist darauf hin, dass Zutrittskontrollen zum Gebäude bestehen und insbesondere zum Begabtenzentrum, damit die sichere und ungestörte Teilnahme an den Kursen gewährleistet wird.

Ist eine Beratungsleistung Gegenstand des Vertrages, so ist der Kursteilnehmer bzw. der Vertragspartner verpflichtet, dem Begabtenzentrum nach Möglichkeit alle zur Verfügung stehenden Unterlagen (z. B. Berichte, Beurteilungen der Schule / des Kindergartens) zur Verfügung zu stellen.

An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen des Kurses den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, bestehen zu Gunsten des Begabtenzentrums Urheberrechte sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte. Insbesondere behält sich das Begabtenzentrum alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere solche an Übersetzung und Vervielfältigung, vor.

  1. Kurswechsel

Der Wechsel zwischen angebotenen Kursen wird ermöglicht, soweit die Geschäftsleitung ausdrücklich zustimmt. Die Referenten sprechen lediglich Empfehlungen aus und sind nicht berechtigt, selbstständig einen Wechsel zu veranlassen. Das Begabtenzentrum  weist darauf hin, dass der Kurswechsel zu abweichenden Kursgebühren und Kündigungsfristen führen kann.

  1. Vertraulichkeit

Das Begabtenzentrum  wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Erkenntnisse über die Kursteilnehmer oder den Vertragspartner streng vertraulich behandeln. Dies gilt insbesondere für die Kursreferenten. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit besteht selbstverständlich auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Das Begabtenzentrum verpflichtet sich, allen Mitarbeitern, die mit der Durchführung dieses Kursvertrages beschäftigt sind, eine Datenschutzerklärung gemäß § 5 BDSG vorzulegen und die Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung der bekannt werdenden Vorgänge im  Begabtenzentrum zu verpflichten.

  1. Pädagogische Maßnahmen

Das  Begabtenzentrum ist berechtigt, aus pädagogischen und erzieherischen Gründen Maßnahmen zur Erhaltung der Kursdisziplin zu ergreifen. Stört der Kursteilnehmer den Unterricht oder fügt er sich nicht in die sozialen Gefüge der Kursgruppe ein, so wird das Begabtenzentrum mit den Erziehungsberechtigten ein erläuterndes Gespräch führen. Nach Gesprächsdurchführung und erneuten Störungen ist das Begabtenzentrum berechtigt, vorübergehend den Teilnehmer von der Kursteilnahme auszuschließen und/oder einen anderen Kurs anzubieten, soweit dies pädagogisch als zulässig erscheint.

Auch bei einem anteiligen oder gänzlichen Ausschluss wegen überwiegender Störung des Kursteilnehmers bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt.

 

  1. Diagnostikleistungen

Das Begabtenzentrum führt Diagnostikleistungen in allen Psychologischen und Pädagogischen Bereichen, die mittelbar und unmittelbar mit den Inhalten das Begabtenzentrum zusammenhängen, durch.

Das Begabtenzentrum verwendet hierfür die geeigneten Diagnostikverfahren und Materialien an, die den gestellten Anforderungen entsprechen, die Auswahl bleibt dem Begabtenzentrum überlassen. Eine Haftung für den Inhalt eines Diagnostikverfahrens seitens des Begabtenzentrums besteht nicht.

Der Auftraggeber weist sich vor Durchführung von Diagnostikleistungen an Minderjährigen ausdrücklich als deren Erziehungsberechtigten aus.

Bei Auftragserteilung zu einer Diagnostikleistung gibt der Auftraggeber seine ausdrückliche Einwilligung zu der Diagnostikleistung und allem was damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängt.

Das Begabtenzentrum haftet nicht für ein vom Auftraggeber gefordertes Diagnostikergebnis, sondern stellt dieses Ergebnis neutral und unbefangen zur Verfügung.

Den Durchführungsbestimmungen üer Online-Diagnostik sind Folge zu leisten. Es dürfen keine Aufzeichnungen, Screenshots oder andere Mitschnitte während der Diagnostik hergestellt, gespeichert und verbreitet werden. Darüber hinaus sind ausschließlich nur Hilfsmittel zulässig, die explizit genannt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann der Testleiter die Diagnostik abbrechen. Die Kosten sind auch dann in voller Höhe zu begleichen. Es erfolgt bei Abbruch keine Erstattung.

  1. Erstellung des Begabungsprofil

Zu Beginn der Begabtenförderung ist es erforderlich ein Begabungsprofil zu erstellen. Dieses erfolgt durch eine Intelligenzdiagnostik. Bei allen anderen Kursen ist keine Diagnostik erforderlich.

  1. Ratenzahlung bei Rechnungen im Diagnostikbereich

Bei Rechnungen aus dem Diagnostikbereich ist eine Ratenzahlung nach vorheriger  Absprache mit der Geschäftsleitung des Begabtenzentrum möglich. Die Ratenvereinbarung ist schriftlich zu vereinbaren. Es muss hierzu der Personalausweis vorgelegt werden. Sollte der Darlehensnehmer mit einer Ratenzahlung länger als zwei Tage in Verzug geraten, ist der noch offene Restbetrag sofort fällig und zahlbar. Mahnungen sind zur Säumnis nicht erforderlich.

10.Kündigung des Vertrages

 

Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen vor Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Die  Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages  aus wichtigem Grund bleibt hier von unberührt.

 

  1. Versicherung

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, dauerhaft während der Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung für den Kursteilnehmer abzuschließen und die Versicherungspolice dem Institut in Kopie vorzulegen.

 

  1. Haftungsausschluss für Online-Experimente/Versuche

 

Die durchgeührten Experimente/Versuche wurden mehrfach erprobt und geprüft. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Durchführende/n über die jeweils notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung des Experimentes/Versuches verfügen. Sicherheitshinweise sind zu beachten!

 

Die Nutzung der Anleitungen zu den Experimenten/Versuchen erfolgt auf eigene Verantwortung.


Eine Haftung für Schäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hier beschriebenen Stoffen, Materialien oder Geräten entstehen, ist ausgeschlossen; ebenso wie Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher oder fehlender Angaben. Das Begabtenzentrumr schließt somit jegliche unmittelbare oder mittelbare Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Durchführung der Experimente/Versuche stehen, ausdrücklich aus.

 

  1. Haftung

 

Das Begabtenzentrum haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet das Begabtenzentrum nur in folgendem Umfang: Der Vertragspartner hat dem Institut zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.


Verletzt das  Begabtenzentrum eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet das Institut auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insgesamt ist die Schadenshöhe begrenzt auf 1,5 Mio. € bei Personenschäden, auf 1,5 Mio. € bei Sachschäden und bei reinen Vermögensschäden auf 100.000,00 € pro Schadensfall, insgesamt ist für dieses Vertragsverhältnis die Schadensersatzhöhe begrenzt. Die Schadensfälle sind 2-fach maximiert (pro Jahr höchstens das Doppelte der Schadenshöhe). Die Haftung wegen Arglist nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Ebenso bleibt der in Paragraph 12 beschrieben Haftungsausschluss bei Online-Experimenten unberührt.

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z. B. Teilnehmer/In, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

 

Widerrufsbelehrung für digitale Güter

Kein Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 356 Abs. 5 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. E-Books, Software-Downloads) das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Download oder das Streaming beginnt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Sie vorab ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie durch diese Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Kauf und dem sofortigen Beginn des Downloads oder des Streamings eines digitalen Gutes erklären Sie sich einverstanden, dass wir mit der Erfüllung des Vertrages beginnen. Dadurch erlischt Ihr Widerrufsrecht.

Stand:10.04.2020

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